Vor einigen Tagen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Entwurf der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 veröffentlicht. Damit steht nun auch fest, wie teuer es im Jahr 2026 wird, zusätzliche Rentenpunkte zu kaufen, um die mit einem vorgezogenen Rentenbeginn einhergehenden Rentenabschläge auszugleichen.
Der Preis für einen Rentenpunkt hängt von zwei Faktoren ab: Dem vorläufigen Durchschnittsverdienst und dem Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Preis für einen Rentenpunkt im Jahr 2025
2025 liegt der vorläufige Durchschnittsverdienst bei 50.493 Euro. Bei einem Beitragssatz von 18,6 % ergibt sich damit ein Preis für einen Rentenpunkt von 9.391,70 Euro.
Daraus folgt: Wer beispielsweise sieben Rentenpunkte benötigt, um seine Abschläge vollständig auszugleichen, müsste 2025 65.741,90 Euro zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen.
Preis für einen Rentenpunkt im Jahr 2026
Im Jahr 2026 steigt der vorläufige Durchschnittsverdienst auf 51.944 Euro. Bei einem unveränderten Beitragssatz von 18,6 % kostet der Rentenpunkt dann 9.661,58 Euro. Das sind 269,88 Euro mehr als im Jahr 2025 beziehungsweise ein Preisanstieg um 2,87 %.
Für sieben Rentenpunkte muss man im kommenden Jahr also nicht mehr rund 65.740 Euro berappen, sondern rund 67.631,06 Euro – also rund 1.900 Euro mehr.
Also besser 2025 einzahlen?
Folgt daraus nun, dass man – so man es denn überhaupt will – seine Rentenabschläge also besser im Jahr 2025 ausgleichen sollte?
Eine pauschale Empfehlung lässt sich meines Erachtens nicht geben: Wie man die Einzahlung am sinnvollsten ausgestaltet, hängt nämlich stark von der individuellen Situation und insbesondere der individuellen steuerlichen Situation ab.
Denn die Ausgleichszahlung kann man zwar steuerlich geltend machen, jedoch nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist es daher meist sinnvoll, die Zahlung über einen möglichst langen Zeitraum zu strecken und im Gegenzug etwas höhere Preise für einen Rentenpunkt zu zahlen.
Außerdem gilt es zu berücksichtigen:
Entscheide ich mich für die spätere Einzahlung im Jahr 2026, ist der Preis für einen Rentenpunkt zwar etwas höher, dafür kann ich jedoch noch rund zwölf Monate länger Zinsen auf das Geld kassieren, mit dem ich die Rentenabschläge ausgleichen will. Statt die Rentenabschläge zum Beispiel im Dezember 2025 auszugleichen, würde man das dann nämlich erst Ende Dezember 2026 tun. Und bei Tagesgeldzinsen von zwei Prozent* – bei Nutzung von Sonderangeboten womöglich auch 2,5 % – wäre der Preisanstieg durch die Zinsen dann schon fast ausgeglichen.
2026 einzahlen zu den 2025er-Konditionen
Für all jene, die mit dem Gedanken spielen, im Jahr 2026 Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenabschlägen zu unternehmen, noch folgender Hinweis:
Es gibt Tricks, die es ermöglichen, dass die Ausgleichszahlung steuerlich dem Jahr 2026 zugerechnet wird, für diese aber noch der günstige Preis des Jahres 2025 gilt.
Option 1: Um überhaupt eine Ausgleichszahlung leisten zu dürfen, braucht es zunächst eine besondere Rentenauskunft. Wie man diese online beantragen kann, habe ich in diesem Video auf meinem YouTube-Kanal erklärt. Es gilt: Nachdem die Rentenversicherung die Auskunft übersandt hat, darf man noch für drei Monate zu den Konditionen einzahlen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung galten. Beantragt man die besondere Rentenauskunft nun erst Ende 2025, erhält man die besondere Rentenauskunft vermutlich im Januar oder Februar 2026, sodass man dann noch bis April oder Mai 2026 zu den 2025er-Konditionen einzahlen kann, während die Einzahlung steuerlich aber schon in das Jahr 2026 fällt.
Option 2: Wenn man die Einzahlung in den ersten Januartagen 2026 vornimmt, wird die Zahlung steuerlich dem Jahr 2026 zugeordnet, rentenrechtlich jedoch noch dem Jahr 2025 – zumindest dann, wenn die Wertstellung auf dem Konto des Rentenversicherungsträgers vor dem 9. Januar 2026 erfolgt. Nach der RV-Beitragszahlungsverordnung gilt als Tag der Beitragszahlung rentenrechtlich nämlich der achte Tag vor der Wertstellung beim Rentenversicherungsträger. Will man diesen Trick nutzen, würde ich persönlich die Überweisung an die Rentenversicherung direkt am 2. Januar 2026 vornehmen. Dann ist die Wertstellung auf jeden Fall rechtzeitig.
Habt ihr Fragen oder Anmerkungen zur Ausgleichszahlung für Rentenabschläge? Schreibt diese gerne in den Kommentarbereich! Vielen Dank!
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Hallo, ich möchte in 2025 wieder einen Teil meiner maximal möglichen Rentenpunkte kaufen. Das möchte ich in der ersten November-Hälfte erledigen. Dann erhalte ich mit der Eingangsmeldung doch wieder eine Neuberechnung der noch offenen, maximalen Restsumme – diese Summe ist dann drei Monate gültig? Damit sichere ich mir die 2025er Kosten eines Rentenpunktes auch noch für eine weitere Zahlung zum Kauf der Rentenpunkte, die ich (aufgrund einer dann fälligen Abfindung) erst Ende Januar 2026 direkt vom Arbeitgeber aus leisten werden. Ist das so richtig verstanden? Danke + Gruß
Hallo Frank,
es gibt keine Variante, die wirkliche besser ist. Beide haben Vorteile, beide haben Nachteile. Und keiner ist klar besser oder schlechter. Es gibt hier einige Artikel dazu. Sogar mit dem Versuch diverser steuerlicher Betrachtungen. Letztlich ist es eine Wette auf die Dauer deiner Rente. Lebst du sehr lange, ist die DRV Einzahlung im Vorteil. Lebst du nur kurz in der Rente, ist das Anlegen deines Geldes in ETF o.ä. die bessere Variante.
Moin Toko,
selbst bei hoher Langlebigkeit lohnt es sich nicht RP zu kaufen. Der Grund ist eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit eines realen Kaufkraftausgleiches durch die gesetzl. RV (nach Sozialabgaben, Steuern) wegen der polit. Verunmoeglichung eines entsprechenden Produktivitaetsfortschritt (Energiewende, Deindustrialisierung) und der Demographie (Nein – ungerichteter Zuzug loest das nicht, sondern beschleunigt Verarmung) in D.
Je hoeher die Sozialabgaben steigen (KV, PV), um so schlechter steht man als Renten-Bezieher gegenueber der priv. ETF-Anlage da, das wird ueber lange Rentenbezugszeiten nicht besser, sondern immer schlimmer (der Spread geht auf).
Einfach Kompetenzen erwerben, Verantwortung uebernehmen und selber machen! Wer auf den Nanny-Staat setzt, hat schon verloren!
LG Joerg
Sehe ich genau so wie Tako: es gibt keine Variante, die wirklich besser ist.
Die DRV Einzahlung sichert das „Langlebigkeitsrisiko“ am besten ab, das schafft die private ETF-Anlage nicht oder nur mit geringeren Auszahlungsbeträgen.
Moin Juergen, das weiss ich doch, dass du es so siehst 😉
Was meinst Du zu diesem Bsp:
Jeweils zwei Rentner/Zusammenveranlagung/Splittingtarif:
a) RP-Minimierer: Bei 30.000€ zVE aus RV, 20.000€ Gewinn (Verkauf von ETF-Anteilen von zB 40.000€ mit zB 100% Gewinn) sind zZ 5.589€ Steuern faellig (Guenstigerpruefung) und ca. 4.000€ KV+PV, bleiben ca. 60.000€ netto zum komfortablen Leben.
b) RP-Maximierer: Mit 70.000€ zVE aus Renten (GRV, bAV), muesste man zZ 11.536€ Steuern bezahlen und ca. 8.000€ KV+PV, also ca. 50.000€ netto zum Leben.
Sprich, Sozialabgaben und Steuern steigen fuer Rentenempfaenger halt staerker als fuer priv. ETF-Anleger m. kl. Rente.
Ueberzeugend? Unrealistisch? Wo liegen Fehler/zu kurz gedacht?
LG Joerg
Hallo Jörg,
es kommt, wie immer, auf den Einzelfall an, und daher gibt es keine allgemeingültige Empfehlung.
Gesundheitszustand, Art der Krankenversicherung (KVDR, GKV freiwillig, PKV), Höhe der Einkünfte, Art der Einkünfte (Mieteinnahmen, Kapitalerträge, etc.) sind individuell verschieden und können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Deswegen sollte jeder selbst die Alternativen mit geeigneten Annahmen durchrechnen, und nicht anhand eines beliebig gewählten Beispiels, das möglicherweise mit der persönlichen Situation nichts zu tun hat, Entscheidungen treffen. Diversifikation halte ich für mindestens genauso wichtig wie Mikro-Optimierungen. Denn nur um letzteres geht es doch in unserer Diskussion, wenn wir mal ehrlich sind.
OK, Juergen, werde bitte konkret:
bitte aufzaehlen, in welchen Konstellationen dein Postulat gelten koennte, vielleicht verstehe ich dich dann besser?
Mir faellt jedenfalls kein Fall ein, bei der eine Mehrheit oder wenigstens grosse Minderheit (zB >15%) der Bevoelkerung von Ausgleichszahlungen profitieren koennte, um pers. Rentenabschlaege zu vermeiden?
Der Hinweis auf „Einzelfaelle“ ist mir zu unkonkret, riecht nach Ausfluechten?
Bedenke, die grosse Mehrheit der Bevoelkerung bekommt gesetzl. Rente, ist/wird in der KVDR sein, ist pflichtversichert in der GKV;
aber hat keine Mieteinahmen, ist nicht selbstaendig, bekommt keine Pension, ist nicht in der PKV, etc
Diversifikation ist bei Aktienanlagen (eben einen Welt-Index zu nehmen) wichtig.
Aber darunter zu verstehen, moeglichst viele Altersvorsorgevehikel anzusammeln (zB bAV, Riester, priv. RV, Ruerup, Mietimmos, etc) ist nicht der beste Weg (da sind wir uns doch einig, oder?).
LG Joerg
Hallo Jörg,
unter deinen Annahmen, pflichtversichert in der KVDR zu sein, gleichzeitig eine niedrige Rente (inkl. Betriebsrente) d.h. Gesamteinkommen mit einem Grenzsteuersatz unterhalb von 25%, bei einem durchschnittlichen Gesundheitszustand und durchschnittlicher Lebenserwartung und Fortschreibung historischer ETF-Renditen ist die private ETF-Vorsorge günstiger als Einzahlungen in die DRV, keine Frage.
Aber es gibt sie, die Fälle, in denen eine DRV-Ausgleichzahlung vorteilhaft ist, insbesondere wenn höherer Grenzsteuersatz, Versicherung in der PKV, ein langes Leben und Markt-Turbelenzen mit starken Kurskorrekturen nach unten während der Auszahlungsphase zusammentreffen. Ist der Fall konstruiert? Mag sein, dein Beispiel oben war es aber auch.
Auch habe ich nicht gesagt, dass die private ETF-Vorsorge generell schlechter ist. In vielen Fällen ist das sogar der richtige Weg.
Von Riester, Rürup und privaten Altersvorsorgeprodukten der Versicherungsbranche macht man am besten einen großen Bogen, da sind wir uns einig. Das habe ich mit Diversifkation nicht gemeint. „Risiko-Diversifizierung“ wäre vielleicht der bessere Begriff gewesen d.h. zum Beispiel nicht ausschliesslich auf Umverteilung oder ausschliesslich auf kapitalgedeckte Vorsorge setzen, sondern diese ausbalancieren, unter Berücksichtigung und Gewichtung verschiedener individueller Kriterien wie z.B. Steuern, Sozialabgaben, Risiko-Bewertungen, Risiko-Bereitschaft, etc.
LG Jürgen
Danke Juergen,
ist OK fuer mich.
Privatversichert sind halt nur 10-11% der Rentner in D.
Marktturbulenzen mit starken Kurskorrekturen sind nur in den ersten Jahren der Entnahmephase (3-5J) eine Gefahr, danach nicht mehr (Kursreihenfolge-Risiko), dem begnet man mit einem Bargeldpuffer ab Entnahmestart in zB 2-3 Jahresverbraeuchen.
Mein Hauptpunkt mit dem Bsp oben war: fuer die ganz grosse Mehrheit lohnt sich der RP-Kauf nicht, wegen den daraus resultierenden hoeheren Steuern und Sozialabgaben fuer die gesamte Rentenbezugsdauer.
Meine (starke) Vermutung: die meisten Menschen unterschaetzen Steuern und v.a. Sozialabgaben sowie Kaufkraftverluste bei Rentenbezuegen im Alter. Deshalb sich dringend finanziell aufschlauen?!
LG Joerg
Welche Auswirkungen hat die geplante Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf den Preis eines Rentenpunktes? Kann sich der Preis für 2026 noch dadurch ändern?
VG Anon
Vielen Dank für die Frage, die ich gerne beantworten will: Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze hat keinerlei Einfluss auf den Preis eines Rentenpunkts. Dieser ist allein vom Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie dem vorläufigen Durchschnittsverdienst abhängig. Die Beitragsbemessungsgrenze hat lediglich indirekt einen Einfluss auf die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge, da sich hieraus der Betrag ableitet, den man steuerlich maximal als Altersvorsorgeaufwendungen absetzen kann. Wo dieser 2026 liegen wird, habe ich in diesem Beitrag erklärt.
Hallo Frank,
das stimmt so nicht ganz.
Die Ausgleichszahlungen sind zu 100% steuerlich absetzbar d.h. die darauf gezahlten Steuern werden rückwirkend (= bei der nächsten Steuererklärung) erstattet. Eine Kapitalanlage ist dagegen tatsächlich aus dem Nettoverdienst zu finanzieren und es fallen bei Auszahlung auch noch Kapitalertragssteuern an. Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist die Ausgleichszahlung tatsächlich sogar günstiger!
Bei den Krankenkassenbeiträgen ist es umgekehrt, da schneidet die Ausgleichszahlung im Vgl. zur Kapitalanlage schlechter ab, es sein denn, man ist freiwillig bei der GKV versichert.
VG Jürgen
Hallo Rentenfuchs,
wenn ich Ausgleichzahlungen mache, habe ich das Geld in der Regel aus meinem Nettoverdienst. Das heißt ich habe auf dieses Geld, Steuern und Sozialabgaben bezahlt. Nun muss ich bei der Auszahlung der Rente wieder den Kranken – und Pflegeversicherungsbeitrag bezahlen und wahrscheinlich Steuern. Meiner Meinung macht es mehr Sinn diese Ausgleichzahlung sich selbst nach und nach auszuzahlen und in der Zwischenzeit zinsbringend anzulegen. Wie ist deine Meinung?
Gruß Frank