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Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung im Zeitverlauf

Der 1. Juli 2019 ist noch nicht allzu lange her. Für viele Rentner ein wichtiges Datum, da jährlich zum 1. Juli die Renten angepasst werden. Für Erwerbstätige spielt die Rentenerhöhung – zumindest zurzeit – noch eine untergeordnete Rolle. Für sie ist im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung ein anderer Wert von Bedeutung: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung.

So wie ich mir in einem anderen Beitrag die Rentenerhöhungen der letzten Jahre beziehungsweise die Entwicklung des aktuellen Rentenwerts im Zeitverlauf angeschaut habe, will ich in diesem Beitrag das Augenmerk auf den Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung richten.

Wie hat sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren verändert?

Wo stehen wir im Moment?

Wie könnte sich der Beitragssatz in der Zukunft entwickeln?

Rentenversicherungsbeitrag heute

Seit Beginn des Jahres 2018 liegt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bei 18,6 %.

Bei Arbeitnehmern wird der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung hälftig durch den Arbeitnehmer und hälftig durch den Arbeitgeber getragen. Das heißt: Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zahlen seit dem 1. Januar 2019 einen Beitrag in Höhe von 9,3 % des Brutto-Arbeitsentgelts an die gesetzliche Rentenversicherung.

Beispiel:

Bei einem monatlichen Brutto-Verdienst von 3.000 € zahlen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber jeden Monat 279 € an Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung, zusammen also 558 €.

Auf das Jahr hochgerechnet liegt der Arbeitnehmer- bzw. der Arbeitgeberbeitrag damit jeweils bei 3.348 € und der Gesamtbeitrag bei 6.696 €.

Welcher Beitragssatz gilt für Selbstständige?

Als Selbstständiger muss man den Beitrag an die gesetzliche Rentenversicherung in voller Höhe alleine tragen.

Anders als ein Arbeitnehmer hat man jedoch die Möglichkeit, zwischen zwei verschiedenen Berechnungsgrundlagen zu wählen: Entweder zahlt man die 18,6 % auf seinen tatsächlichen Gewinn oder man unabhängig vom tatsächlichen Einkommen 18,6 % der monatlichen Bezugsgröße als Monatsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie hat sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren entwickelt?

Der erste Gedanke wird wahrscheinlich sein:

„Steuern und Beiträge gehen doch eh immer nur nach oben. Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung war früher sicher deutlich geringer als heute.“

Doch dieser Eindruck täuscht, wenn man sich die Beitragssatzentwicklung der vergangenen Jahre und Jahrzehnte einmal genauer anschaut.

Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung von 2005 bis heute, also in den letzten 15 Jahren entwickelt hat:

Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung 2005 – 2019:

JahrBeitragssatz
200519,5 %
200619,5 %
200719,9 %
200819,9 %
200919,9 %
201019,9 %
201119,9 %
201219,6 %
201318,9 %
201418,9 %
Jahr Beitragssatz
201518,7 %
201618,7 %
201718,7 %
201818,6 %
201918,6 %

Sofort ersichtlich ist, dass wir mit 18,6 % an Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung derzeit den geringsten Beitrag der letzten 15 Jahre haben. Unter Berücksichtigung des allseits diskutierten demographischen Wandels hätten dies wahrscheinlich die wenigsten vermutet.

Grund für den aktuell sehr geringen Beitragssatz

Ursächlich für den im Vergleich zu den letzten 15 Jahren geringen Beitragssatz – der durchschnittliche Beitragssatz zwischen 2005 und 2019 lag bei 19,28 % – ist die gute wirtschaftliche Entwicklung. Steigende Löhne sowie ein größerer Anteil an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten führen zu höheren Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese wirken sich wiederum direkt beitragssatzmindernd aus.

Zudem werden auch ausgabenmindernde Maßnahmen wie die Anhebung der Regelaltersgrenze und die Absenkung des Rentenniveaus einen Einfluss auf den aktuell geringen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gehabt haben.

Noch weiter zurück in die Vergangenheit

Nun könnte man natürlich entgegnen, dass bei einem Blick auf die Historie der gesetzlichen Rentenversicherung die letzten 15 Jahre nur einen begrenzten Zeitraum darstellen, der auch nicht besonders aussagekräftig ist. Dies ist zum Teil richtig. Doch auch wenn man noch weiter zurückschaut, kommt man zu keinem völlig anderem Ergebnis als oben:

Den höchsten Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gab es noch vor der Jahrtausendwende: Zwischen Januar 1997 und März 1999 lag der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung mit 20,3 % erstmals und bisher auch zum einzigen Mal oberhalb von 20 %.

Einen Beitragssatz von 18,6 % wie seit 2018 gab es vor dem Jahr 2018 zuletzt im Jahr 1995. Seit 1996 lag der Beitragssatz immer höher als 18,6 %. Und selbst wenn man 45 Jahre zurückschaut – bis in das Jahr 1973 – war der Beitragssatz damals mit 18,0 % nur marginal geringer als heute.

Zukünftige Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung

Schön zu wissen, dass der Beitragssatz aktuell – im Vergleich zu den letzten Jahren und Jahrzehnten – historisch niedrig ist. Tatsächlich wichtig und interessant ist aber doch, wie lange der Beitragssatz auf diesem Niveau verbleiben und wie er sich dann zukünftig – in den nächsten Jahren – entwickeln wird.

Die Zukunft ist zwar ungewiss, jedoch lässt sich anhand von Annahmen zur wirtschaftlichen und demographischen Entwicklung durchaus abschätzen, wie der Beitragssatz sich entwickeln könnte.

Die Vorhersagen des Rentenversicherungsberichts

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berechnet für die Zukunft regelmäßig die Höhe der voraussichtlichen Beitragssatzentwicklung und veröffentlicht diese jährlich im sogenannten Rentenversicherungsbericht.

Zuletzt veröffentlicht wurde der Rentenversicherungsbericht des Jahres 2018.

Da die Zukunft ungewiss ist und die Entwicklung in unterschiedliche Richtungen laufen kann, berechnet das Sozialministerium die voraussichtliche Beitragssatzentwicklung nicht nur für ein Szenario, sondern für drei mal drei – also neun – verschiedene Konstellationen.

Konkret wird im Bericht mit drei verschiedenen Annahmen zur Lohnsteigerung – gering (2,0 %), mittel (3,0 %) und hoch (4,0 %) – gerechnet sowie drei verschiedenen Annahmen zur Beschäftigungsentwicklung (niedrigere Beschäftigungsentwicklung, mittlere Beschäftigungsentwicklung und höhere Beschäftigungsentwicklung).

Mittlere Variante

Schaut man sich nun die Ergebnisse an, wenn sowohl für die Lohnsteigerungen als auch die Beschäftigungsentwicklung die mittlere Variante zugrunde gelegt wird, kommt man zu folgenden Ergebnissen:

Wir werden auch in den nächsten Jahren weiterhin vom geringen Beitragssatz in Höhe von 18,6 % profitieren können. Laut Prognose des Sozialministeriums verbleibt der Beitragssatz bis ins Jahr 2023 unverändert bei 18,6 % und macht erst im Jahr 2024 einen deutlichen Sprung nach oben.

Nach dem Rentenversicherungsbericht würde der Beitragssatz 2024 auf 19,9 % ansteigen. Im Jahr 2025 könnte durch zusätzliche Bundesmittel – siehe meinen Beitrag zum Rentenpakt – ein Beitragssatz von 20,0 % gehalten werden. (Ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Einsatz zusätzlicher Bundesmittel, würde der Beitragssatz 2025 auf 20,3 % ansteigen.)

Ab 2026 ist gesetzlich keine Stabilisierung des Beitragssatzes durch zusätzliche Bundesmittel mehr vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt wäre dann ein kontinuierlicher Anstieg des Beitragssatzes zu beobachten:

So läge nach der mittleren Variante der Beitragssatz im Jahr 2026 bei 20,7 %, würde im Jahr 2027 auf 21,1 % ansteigen und dann schrittweise im Jahr 2030 einen Wert von 22,1 % erreichen. Der Prognosezeitraum des Rentenversicherungsberichts endet im Jahr 2032. In der mittleren Variante läge der Beitragssatz dann bei 22,5 %.

Negative und positive Entwicklung

Bei der mittleren Variante handelt es sich lediglich um eine von neun möglichen Varianten, die im Rentenversicherungsbericht in Bezug auf die Beitragssatzentwicklung berechnet wurden. Die anderen acht Varianten will ich jetzt zwar nicht dezidiert darstellen, jedoch zumindest kurz auf den Best- und Worst Case eingehen:

Negative Entwicklung

Bei geringeren Lohnsteigerungen und einer niedrigeren Beschäftigungsentwicklung wird der Beitragssatz schneller und auch weiter ansteigen als im mittleren Szenario.

Der Beitragssatz müsste bereits 2022 von 18,6 % auf 18,9 % und im darauffolgenden Jahr auf 19,9 % erhöht werden. Im Jahr 2026 – nach Auslaufen der Stabilisierungsregelung – läge der Beitragssatz dann bei 21,4 % und würde bis 2032 bis auf 23,3 % ansteigen.

Positive Entwicklung

Auch bei einer positiven Beschäftigungs- und Lohnentwicklung bleibt langfristig ein Anstieg des Beitragssatzes nicht aus. Dieser setzt jedoch erst deutlich später ein und erreicht auch nicht die Werte wie in den anderen beiden Szenarien.

Bei positiver Entwicklung würde der Beitragssatz bis einschließlich 2024 bei 18,6 % verbleiben, 2026 auf 20,0 % ansteigen und erst im Jahr 2030 die Grenze von 21 % (Beitragssatz 2030: 21,3 %) überschreiten.

Finanzielle Auswirkungen der Beitragssatzentwicklung

Bei reiner Betrachtung der Prozentzahlen mag vielen gar nicht so klar sein, welche Auswirkungen es für das eigene Portmonee hat, wenn der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nun einen Prozentpunkt höher oder geringer ist. Ein besseres Bild dürfte die nachfolgende Tabelle vermitteln, aus der die Höhe der monatlichen Beitragsbelastung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einem sowie Selbstständige in den Jahren 2026, 2030 und 2032 hervorgehen. Es wurde jeweils angenommen, dass das monatliche Brutto-Einkommen beziehungsweise der monatliche Gewinn bei 3.000 € liegt:

JahrBeitragsbelastung ArbeitnehmerBeitragsbelastung ArbeitgeberGesamtbelastung bzw. Beitrag eines Selbstständigen
2026Worst Case321 €321 €642 €
Mittlere Variante310,50 €310,50 €621 €
Best Case300 € 300 €600 €
2030Worst Case340,50 €340,50 €681 €
Mittlere Variante331,50 € 331,50 €663 €
Best Case319,50 €319,50 €639 €
2032Worst Case349,50 €349,50 €699 €
Mittlere Variante337,50 €337,50 €675 €
Best Case325,50 €325,50 €651 €

Beispiel

Ein Arbeitnehmer mit einem Brutto-Verdienst von 3.000 €, der aktuell jeden Monat knapp 280 € an die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, muss nach den derzeitigen Zahlen also damit rechnen, 2026 zumindest monatlich 20 € und 2032 monatlich mindestens 45 € mehr an Rentenversicherungsbeitrag zahlen zu müssen (im Best Case). Auf das Jahr hochgerechnet wären dies 240 € im Jahr 2026 und 540 € im Jahr 2032.

Im Worst Case müsste der Arbeitnehmer jährlich bereits 2026 490 € mehr an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen und 2032 sogar 840 €.

Für Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einem höheren Verdienst wäre der in Zukunft jeden Monat zusätzlich zu zahlende Betrag absolut betrachtet sogar noch größer.

Was heißt das für mich persönlich?

Wie sind nun die obigen Erkenntnisse zusammenzufassen?

Im Grunde haben wir zwei zentrale Ergebnisse:

1. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung befindet sich aktuell auf einem niedrigen Niveau. Arbeitnehmern und Selbstständigen verbleibt dadurch mehr Netto vom Brutto.

2. Sicher scheint, dass der Beitragssatz in einigen Jahren erkennbar ansteigen wird und höhere Beiträge sich einkommensmindernd auswirken werden.

Meine Empfehlung ist daher, nicht das gesamte Einkommen für Konsumzwecke zu verwenden, sondern schon jetzt einen gewissen Anteil seines Einkommens für das Alter anzusparen. Hierdurch könnt ihr sowohl vom Zinseszinseffekt profitieren als auch dem schleichenden Anstieg des Lebensstandards (Stichwort Lifestyle-Inflation) entgegenwirken.

Solltet ihr aufgrund von Beitragserhöhungen dann in einigen Jahren weniger Geld ansparen können als heute, habt ihr den großen Vorteil, dass ihr vor einigen Jahren bereits aktiv geworden seid und eure Sparrate daher leichter verringern könnt.

Denn problematisch wird es gerade für diejenigen, die aktuell noch nicht für das Alter vorsorgen, im Alter jedoch trotzdem ihren Lebensstandard halten wollen.

Denn wer erst spät mit dem Sparen beginnt, muss aufgrund des fehlenden Zinseszinseffekts monatlich auf deutlich mehr Geld verzichten – höhere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung machen dies nicht unbedingt leichter.

Wie beurteilt ihr den voraussichtlichen Anstieg des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung Mitte der 2020er Jahre? Hat dies einen Einfluss auf euer Sparverhalten? Schreibt gerne einen Kommentar!

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