Vorzeitige Rente aus gesundheitlichen Gründen – Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wer unter gesundheitlichen Beschwerden leidet, kann unter Umständen nicht bis zum 63. Lebensjahr, geschweige denn bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Aus diesem Grund gibt es im Rentenrecht die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die früher als andere Rentenarten gezahlt werden kann und häufig auch höher ausfällt.

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Früher in Rente ohne Abschlag – Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Altersrente für besonders langjährig Versicherte - früher in Rente ohne Abzüge. In diesem Beitrag wird die Frage beantwortet, ob die Altersrente für besonders langjährig Versicherte tatsächlich mit 63 Jahren in Anspruch genommen werden kann und welche Voraussetzungen zum Erhalt zu erfüllen sind.

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