Während des Rentenbezugs

Wer bereits Rente erhält, hat – von der jährlichen Rentenanpassung abgesehen – eher weniger Kontakt mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch auch bei Rentnern ändern sich Lebensumstände, die gegebenenfalls auch Auswirkungen auf ihre gesetzliche Rente haben.

Was während des Rentenbezugs zu beachten sein könnte, habe ich hier für euch zusammengefasst:

Hinzuverdienst neben der Rente

Viele Rentner stellen sich früher oder später die Frage, ob sie neben der Rente hinzuverdienen können und wenn ja, in welcher Höhe.

Keine Einkommensanrechnung ab Erreichen der Regelaltersgrenze

Ganz allgemein ist festzustellen, dass ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt neben der Rente hinzuverdient werden kann. Zu einer Rentenkürzung kommt es ab Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr.

Einkommensanrechnung bei vorzeitigem Rentenbeginn

Wurde die Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen und ist die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, kann Einkommen neben dem Rentenbezug zu Rentenkürzungen führen. Ab welchem Hinzuverdienst die Rente gekürzt wird und in welchem Umfang, könnt ihr im Beitrag zur “Rente und Einkommen” nachlesen.

Können oder müssen Rentner, die weiterhin erwerbstätig sind, Rentenversicherungsbeiträge zahlen?

Wer als Rentner weiterhin erwerbstätig ist, muss bzw. kann weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, um damit seine gesetzliche Rente weiter zu steigern. Trotz Rentenbezugs kann die Rentenhöhe ebenfalls aufgrund einer Pflegetätigkeit gesteigert werden oder durch die Zahlung freiwilliger Beiträge. Wer als Rentner über eine der genannten Optionen weiterhin Beiträge in die Rentenversicheurng zahlen möchte, sollte sich den Beitrag Kann bzw. muss ich trotz Rentenbezugs Beiträge zur Rentenversicherung zahlen genauer anschauen.

Für diejenigen, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben, gelten hinsichtlich weiterer Beitragszahlungen besondere Regelungen. Das Thema “Freiwillige Beiträge nach Erreichen der Regelaltersgrenze” ist hier genauer beleuchtet.