Leserfrage: Besondere Bewertung von Fachschulzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Leserin H. fragt: "Lieber Rentenfuchs, zu Beginn meines Erwerbslebens habe ich für drei Jahre eine Krankenpflegeschule besucht - also eine Fachschule. Während dieser Ausbildung habe ich kein Geld verdient und somit auch nicht in die Rentenversicherung eingezahlt. Ich habe nun gehört, dass Fachschulen bei der Rente anders zählen als normale Schul- und Studienzeiten. Stimmt das? Und wenn ja: Wird die Zeit des Fachschulbesuchs bei der Mindestversicherungszeit von 45 Jahren mitgezählt?

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Nachzahlen für Schulzeiten – Sinnvoll?

Wer jünger als 45 ist und zusätzliche Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung leisten möchte, sollte sich einmal genauer mit der Nachzahlung für Ausbildungszeiten auseinandersetzen. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet euch verschiedene Möglichkeiten, freiwillige Zahlungen zu leisten und dadurch eure Rente zu erhöhen. So hat derjenige, der keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung…

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Eine Kontenklärung ist zwar mit Arbeit verbunden, ermöglicht jedoch einen besseren Überblick über die Rentenanwartschaften.

Kontenklärung – Was sich dahinter verbirgt

Früher oder später meldet sich die Rentenversicherung bei jedem, der in das gesetzliche Rentensystem eingezahlt hat, und fordert zur Klärung der fehlenden Versicherungszeiten auf. Im Weiteren lest ihr, was sich hinter dem Begriff der "Kontenklärung" verbirgt und worauf es hierbei zu achten gilt.

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