Auch 2022 nahezu unbegrenzt neben der Rente hinzuverdienen: Hinzuverdienstgrenze weiterhin bei 46.060 Euro

Infolge der Corona-Pandemie gab es unterschiedlichste gesetzliche Sonderregelungen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung hat man sich dazu entschlossen, die jährliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300 Euro deutlich anzuheben – nämlich für das Jahr 2020 auf 44.590 Euro. Damit war es im Jahr 2020 möglich, Rente zu beziehen und gleichzeitig in Vollzeit zu arbeiten, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Diese Sonderregelung, die zunächst nur für das Jahr 2020 gelten sollte, wurde Ende 2020 für ein Jahr verlängert – die erhöhte Hinzuverdienstgrenze galt also auch für das Jahr 2021. Und auch für 2022 gibt es eine gute Nachricht: Denn man kehrt nicht zur alten Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro zurück - stattdessen gilt für 2022, genauso wie im Jahr 2021, eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060 Euro. Doch wer genau profitiert von der erhöhten Hinzuverdienstgrenze?

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Reichen 10 Euro im Monat für die zusätzliche Altersvorsorge?

Die Consorsbank warb vor Kurzem mit dem Motto „In kleinen Schritten zum großen Vermögen“ dafür, dass man Aktien- und ETF-Sparpläne bei ihr nun bereits ab einem monatlichen Betrag von 10 Euro besparen kann. Ob man mit einem monatlichen Sparbetrag von 10 Euro tatsächlich zum großen Vermögen kommen kann und ob das Thema "Altersvorsorge" damit womöglich bereits abgehakt ist, habe ich mir einmal genauer angesehen:

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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge – 2021 einzahlen, aber von den 2022er-Konditionen profitieren?

Wie in meinem letzten Beitrag erläutert, sinkt der Preis für einen Rentenpunkt im Jahr 2022 deutlich, was die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge im Jahr 2022 besonders attraktiv macht. Es kann jedoch verschiedene Gründe dafür geben, die Ausgleichszahlung bereits 2021 vorzunehmen. Einer meiner Leser befindet sich in einer solchen Situation und hat eine interessante Idee, wie er 2021 einzahlen kann, aber dennoch nur den 2022er-Preis zahlen muss. Ich habe diese Idee auf den Prüfstand gestellt.

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Bei Abfindung weniger Steuern zahlen durch die Ausgleichszahlung für Rentenabschläge

Bei Abfindungen wird regelmäßig vergessen: Bei der vom Arbeitgeber gezahlten Abfindung handelt es sich um einen Brutto-Betrag, der zunächst noch versteuert werden muss. Netto kommt auf dem Konto dann tatsächlich deutlich weniger Geld an - trotz der für Abfindungen geltenden Fünftelregelung. Doch es gibt verschiedene Wege und Möglichkeiten, um die Steuerlast zumindest etwas oder sogar zu einem nicht unerheblichen Anteil zu reduzieren. Eine solche Möglichkeit ist die zusätzliche Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung zum Ausgleich von Rentenabschlägen.

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Wegen Grundrente: Zahlung von Minijob-Beiträgen kann Rente reduzieren

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eigentlich: Wer mehr einzahlt, bekommt später auch mehr an Rente wieder raus. Durch die Einführung der Grundrente gab es hier jedoch die ein oder andere Verschiebung. Besonders deutlich wird dies, wenn jemand neben seiner Hauptbeschäftigung noch einem 450-Euro-Job nachgeht. In diesem Fall kann es sein, dass man sich bei einem Verzicht auf die Versicherungspflicht nicht nur den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung spart - also weniger einzahlt-, sondern trotz geringerer Beiträge dennoch die spätere Rentenzahlung höher ausfällt.

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Corona-Prämie wird nicht auf Rente angerechnet

Viele Beschäftigte sind durch die Corona-Pandemie stark belastet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die besonderen Leistungen der Arbeitnehmer mit einer steuer- und beitragsfreien Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 € zu honorieren. Auch Rentner, die nebenher noch erwerbstätig sind, können einen solchen Corona-Bonus erhalten. Doch welche Auswirkungen hat der Corona-Bonus auf die Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder auch eine Witwen- oder Witwerrente? Wird die Corona-Prämie als Einkommen auf die Rente angerechnet?

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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge wegen Corona lieber auf das nächste Jahr verschieben?

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, dies jedoch nicht mit einer dauerhaften Rentenkürzung bezahlen will, kann alternativ den Rentenabschlag durch eine Extra-Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen. Doch im Zuge der Corona-Pandemie stellt sich da die Frage: "Lohnt es sich, die Ausgleichszahlung aufgrund der Corona-Pandemie aufzuschieben, weil es in Zukunft unter Umständen mehr Rentenpunkte für das gleiche Geld gibt? Oder ist vielleicht gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Ausgleichszahlung zu leisten?"

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Trotz Corona – Ost-Renten werden auch 2021 steigen!

Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 wird es trotz Corona-Pandemie zum 1. Juli 2020 eine üppige Rentenanpassung geben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die deutschen Rentner hingegen erst etwas verspätet, nämlich zum 1. Juli 2021 zu spüren bekommen. Auch eine Nullrunde ist für das Jahr 2021 nicht auszuschließen - zumindest für West-Rentner. Im Rahmen der Anpassung der Ost-Renten ist hingegen ein Faktor zu berücksichtigen, durch den für das Jahr 2021 und auch für die Folgejahre eine (kleine) Rentenanpassung garantiert wird.

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Keine coronabedingte Einstellung von Waisenrenten

Volljährige Waisen erhalten nur dann Waisenrente, wenn Sie sich in Ausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, freiwilligen Dienst leisten oder aufgrund einer Behinderung außerstande sind sich selbst zu unterhalten. Doch was ist, wenn nun aufgrund der Corona-Pandemie Ausbildung oder freiwilligen Dienst nicht, wie geplant, angetreten werden können oder sich der Studienbeginn verschiebt? In diesen Fällen soll das zweite Sozialschutzpaket helfen.

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Anrechnung Unfallrente auf Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erklärt!

Rentenzahlungen werden nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht. Auch die gesetzliche Unfallversicherung zahlt beispielsweise Verletztenrenten an Personen, deren Arbeitsmöglichkeiten aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingeschränkt sind. Doch was passiert, wenn Unfallrente und Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zusammentreffen?

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Freibetrag in der Grundsicherung wird auf gesetzliche Rente ausgeweitet – jedoch mit einer Einschränkung

Schon jetzt gibt es einen Freibetrag in der Grundsicherung für zusätzliche Altersvorsorge, der es ermöglicht, dass Zahlungen aus privater Vorsorge nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dies jedoch nicht. Mit dem Gesetz zur Grundrente will der Gesetzgeber diese gefühlte Gerechtigkeitslücke nun schließen.

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Arbeitslos und später Rente – worauf Sie unbedingt achten sollten

Heutzutage gibt es kaum noch einen Menschen in Deutschland, dessen Lebenslauf frei von Zeiten der Arbeitslosigkeit ist. Ob direkt nach dem Studium, durch Insolvenz der Firma oder aufgrund einer langen Erkrankung. In den meisten Fällen erleben Sie durch Arbeitslosigkeit keinen großen Nachteil für die spätere Rente – doch es gibt Ausnahmen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen fünf wichtige Bereiche vorstellen, in denen Arbeitslosigkeit einen wichtigen Einfluss auf Ihre Rentenpläne haben kann.

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