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Bis wann muss die Rentenversicherung meinen Reha-Antrag bearbeiten?

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten aus, sondern erbringt bei gesundheitlichen Einschränkungen auch Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Reha-Leistung oder Kur bekannt.

Um eine Reha-Leistung erhalten zu können, muss diese mit dem Formular G0100 beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Doch ist der Antrag erst einmal gestellt, stellt sich die Frage:

„Wie viel Zeit braucht der Rentenversicherungsträger um den Reha-Antrag zu bearbeiten?“

Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, ist es häufig besser, eher gestern als heute an einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation teilzunehmen. Eine Verzögerung aufgrund langer Bearbeitungszeiten beim Rentenversicherungsträger wäre hingegen suboptimal.

In diesem Beitrag soll es darum gehen, wie viel Zeit dem Rentenversicherungsträger laut Gesetz für die Bearbeitung des Reha-Antrags bleibt und welche Möglichkeiten man hat, wenn der Rentenversicherungsträger den Reha-Antrag in dieser Zeit nicht bearbeitet.

Der Rehabilitationsträger muss innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit feststellen

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden in Deutschland nicht nur durch die Rentenversicherung erbracht. Auch die Krankenkassen und die Unfallversicherungen sowie andere Rehabilitationsträger können – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – für die Durchführung einer Reha zuständig sein.

Den Versicherten sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen meist nicht oder nur am Rande bekannt, sodass es häufiger vorkommen kann, dass ein Antrag beim „falschen“ Rehabilitationsträger gestellt wird.

Dies ist jedoch kein Problem, da der Rehabilitationsträger gesetzlich verpflichtet ist, den Antrag innerhalb von zwei Wochen an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten.

Wird die Weiterleitung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist versäumt, ist die eigentlich nicht zuständige Behörde verpflichtet, den Reha-Antrag zu prüfen und bei Erfüllung der Voraussetzungen auch die Reha-Leistung zu erbringen.

Zuständigkeit? Gut zu wissen!

Wie oben beschrieben, ist es erst einmal kein Problem, wenn der Reha-Antrag bei der falschen Behörde einreicht wird. Diese prüft, wer wirklich zuständig ist und leitet den Antrag dann weiter.

Wenn es aber schnell gehen soll, verliert man natürlich bis zu zwei Wochen, wenn der Antrag zunächst an die falsche Behörde geschickt wird.

Es ist daher sicher gut zu wissen, wer wann für einen Reha-Antrag zuständig ist. Im Beitrag „Wann ist die Rentenversicherung für Reha-Leistungen zuständig?“ erfahrt ihr hierzu alles Wissenswerte.

Entscheidungsfrist beim zuständigen Rehabilitationsträger

Wurde der Reha-Antrag direkt beim richtigen Rehabilitationsträger gestellt oder wird der Antrag an den zuständigen Träger weitergeleitet, läuft ab dem Eingang des Antrags die offizielle Entscheidungsfrist.

Wie schnell der Reha-Antrag bearbeitet werden muss, hängt dann davon ab, ob der Reha-Träger noch ein ärztliches Gutachten einholen muss.

Ein Gutachten ist nicht erforderlich

Sofern die Einholung eines Gutachtens nicht erforderlich ist, hat der Rentenversicherungsträger nach Eingang des Reha-Antrags genau drei Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden.

Beispiel:

Wenn der Reha-Antrag am Dienstag, den 7. Januar 2020 beim Rentenversicherungsträger eingeht, bleiben ihm ab dem 8. Januar 2020 drei Wochen für die Entscheidung. Spätestens am 29. Januar 2020 ist somit der Bescheid zu versenden.  

Es muss ein Gutachten eingeholt werden

Stellt der Rentenversicherungsträger fest, dass er ein ärztliches Gutachten benötigt, um über den Reha-Antrag zu entscheiden, ist er verpflichtet, möglichst schnell einen Gutachter mit der Erstellung zu beauftragen. Sobald der Gutachtenauftrag vergeben wurde, hat der Gutachter maximal zwei Wochen Zeit für die Erstellung des Gutachtens.

Wenn das Gutachten dann dem Rentenversicherungsträger vorliegt, verbleiben diesem noch zwei weitere Wochen, in denen er über den Reha-Antrag zu entscheiden hat.

Beispiel:

Der Reha-Antrag geht am Montag, den 13. Januar 2020 beim Rentenversicherungsträger ein. Nach Prüfung des Antrags stellt der Rentenversicherungsträger fest, dass ein Gutachten benötigt wird und beauftragt am 15. Januar 2020 einen Gutachter. Der Gutachter hat nun zwei Wochen Zeit, also vom 16. Januar bis zum 29. Januar 2020.

Der Gutachter wird diesen Zeitraum nicht zwingend voll ausschöpfen. Geht das fertige Gutachten beispielsweise bereits am 21. Januar 2020 beim Rentenversicherungsträger ein, hat dieser nach Eingang des Gutachtens noch zwei Wochen zur Entscheidung, also vom 22. Januar bis zum 4. Februar 2020. Der Bescheid ist somit spätestens am 5. Februar zu versenden.

Was passiert, wenn der Reha-Träger nicht rechtzeitig über den Reha-Antrag entscheidet?

Fristen bringen natürlich nur dann etwas, wenn mit ihrer Überschreitung auch Konsequenzen einhergehen. Eine Fristüberschreitung bei der Bearbeitung von Reha-Anträgen kann auch für die Rentenversicherung nachteilige Konsequenzen haben. Jedoch zählen hierbei nicht die oben beschriebenen Fristen, sondern eine weitere Frist, auf die ich bisher noch nicht näher eingegangen bin:

Schafft es ein Reha-Träger nicht, einen Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Antragseingang abschließend zu bearbeiten, ist er nach § 18 SGB IX verpflichtet, dies gegenüber dem Antragsteller schriftlich zu begründen.

Die Begründung muss zwei Arten von Informationen enthalten.

Wann wird über den Antrag entschieden?

1. Der Reha-Träger muss auf den Tag genau festlegen und mitteilen, bis wann er über den Reha-Antrag entscheiden wird.

Dieser Tag muss im Regelfall innerhalb des Zwei-Monatszeitraums seit Eingang des Antrags beim zuständigen Rentenversicherungsträger liegen.

In welchen Fällen ist eine Verlängerung der Entscheidung über den Zeitraum von zwei Monaten hinaus möglich?

2. Dauert die abschließende Bearbeitung länger als zwei Monate nach Antragseingang, muss der Reha-Träger dies in seiner Begründung genau erläutern. Und er kann nicht irgendwelche Gründe anführen, sondern lediglich die folgenden Aspekte:

– Wenn der Rehabilitationsträger für die abschließende Bearbeitung einen Sachverständigen beauftragen musste und Sachverständige nachweislich nur in beschränkter Anzahl zur Verfügung stehen, kann die Zweimonatsfrist einmalig um zwei Wochen verlängert werden.

– Hat der Sachverständige schriftlich bestätigt, dass er extra Zeit für die Bearbeitung des Reha-Antrags benötigt, kann der Zweimonatszeitraum – abhängig von der schriftlichen Stellungnahme des Sachverständigen – um bis zu vier Wochen verlängert werden.

– Hat sich die Antragsbearbeitung verzögert, weil der Antragsteller nicht mitgewirkt hat, kann der Zweimonatszeitraum um die Dauer der fehlenden Mitwirkung verlängert werden.

Folgen eines Fristversäumnisses

An dieser Stelle wird es interessant:

Versäumt der Rehabilitationsträger – ohne Begründung – den im Mitteilungsschreiben festgelegten Termin, nennt keine angemessene Begründung für die Überschreitung des Zweimonatszeitraums oder lässt dem Antragsteller überhaupt keine Begründung für das Versäumen der Frist zukommen, gilt die Reha-Leistung automatisch als genehmigt.

Als genehmigt geltende Maßnahmen können selbst beschafft werden!

Doch was heißt das konkret? Welchen Vorteil hat es für den Antragsteller, wenn die Reha-Leistung als genehmigt gilt?

Nun tritt der Fall ein, dass der Antragsteller sich die von ihm beantragte Leistung rein rechtlich selbst beschaffen darf. Er kann also Kontakt mit einer auf sein Leiden spezialisierten Reha-Klinik aufnehmen und mit dieser einen Vertrag über eine Reha-Leistung abschließen. Die Kosten muss dann der Rentenversicherungsträger übernehmen, der den Reha-Antrag nicht rechtzeitig bearbeitet hat.

Wenn der Rehabilitand, der die Leistung selbst beschafft, Abschläge oder Vorauszahlungen an die Reha-Einrichtung erbringen muss, ist der Rehabilitationsträger ebenfalls verpflichtet, diese zu übernehmen.

In welchen Fällen darf der Antragsteller die Reha-Leistung nicht selbst beschaffen, obwohl die Frist versäumt ist?

Den zuvor genannten Grundsatz muss ich leider noch minimal einschränken:

Denn es gibt eine Konstellation, in der Reha-Leistungen nicht selbst beschafft werden dürfen, obwohl der Rehabilitationsträger die Frist versäumt hat:

Nämlich dann, wenn kein Anspruch auf Bewilligung der selbstbeschafften Leistung bestanden hätte und der Antragsteller dies wusste oder zumindest hätte wissen müssen.

Vom Antragsteller wird jedoch nicht erwartet, dass er sich besondere Kenntnisse im Rehabilitationsrecht aneignet, um beurteilen zu können, ob ihm die Leistung zusteht oder nicht. Die oben genannte Einschränkung trifft lediglich auf solche Fälle zu, in denen der Antragsteller den Rehabilitationsträger arglistig getäuscht hat, die Verfahrensverzögerung zum Beispiel durch Bestechung erkauft hat oder vorsätzlich beziehungsweise grob fahrlässig falsche Angaben gemacht oder dem Rehabilitationsträger Informationen vorenthalten hat.

Das Risiko, auf den Kosten der Selbstbeschaffung aufgrund der Fristüberschreitung des Rehabilitationsträgers sitzen zu bleiben, ist also alles in allem sehr begrenzt.

Auch bei unaufschiebbaren oder zu Unrecht abgelehnten Leistungen ist es möglich, diese selbst zu beschaffen

Entscheidet der Rentenversicherungsträger innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht über einen Reha-Antrag, kann die Selbstbeschaffung der Leistung durchaus eine Option darstellen.

Doch auch in anderen Konstellationen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Reha-Leistungen zunächst eigenständig “einzukaufen” und sich die Kosten im Anschluss durch den Reha-Träger erstatten zu lassen. Dies ist möglich, wenn

– der Rehabilitationsträger einen Reha-Antrag zu Unrecht abgelehnt hat oder

– die Reha-Leistung aus zwingenden Gründen sofort – oder möglichst zeitnah – beginnen muss und der Rehabilitationsträger die Leistung nicht rechtzeitig erbringen kann.

Risiko Selbstbeschaffung bei abgelehnten Anträgen oder unaufschiebbaren Leistungen

Ist die Bearbeitungsfrist überschritten, kann der Rentenversicherungsträger die Kostenerstattung nur in Ausnahmefällen (arglistige Täuschung, Bestechung, vorsätzliche Angabe falscher Informationen) verweigern.

Entscheidet man sich für die Selbstbeschaffung, weil der Reha-Antrag aus Sicht des Antragstellers zu Unrecht abgelehnt wurde oder weil die Leistung aus Sicht des Antragstellers unverzüglich erbracht werden muss (und der Rehabilitationsträger dies nicht leisten kann), ist das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, deutlich größer.

Eine Kostenerstattung ist in diesem Fall nur möglich, wenn

a) der Reha-Antrag überhaupt zu Unrecht abgelehnt wurde, was der Widerspruchsausschuss oder Gerichtet entscheiden müssen, beziehungsweise die Leistung tatsächlich unaufschiebbar gewesen ist, was nur einzelfallbezogen beurteilt werden kann und

b) es sich um eine Leistung handelt, die in der Form auch erforderlich und durch den Rehabilitationsträger erbracht worden wäre.

In diesen Fällen gibt es also ein deutlich höheres Risiko, dass Kosten durch den Rentenversicherungsträger nicht oder nur zum Teil erstattet werden. Denn selbst wenn beispielsweise eine Reha-Leistung erforderlich war, wird der Reha-Träger nur die Kosten übernehmen, die ihm auch entstanden wären.

Es sollte also wohlüberlegt sein, ob man eine Reha-Leistung mit der Begründung, sie wurde zu Unrecht abgelehnt oder ist unaufschiebbar, selbst beschafft.

Meine Empfehlung daher: Vorab Beratung einholen!


Ich hoffe, dass ihr nun etwas klüger seid und wisst, wie viel Zeit der Rentenversicherung bleibt, um euren Reha-Antrag zu bearbeiten. Außerdem habe ich euch aufgezeigt, welche Möglichkeiten offen stehen, wenn der Rentenversicherungsträger die gesetzliche Bearbeitungsfrist nicht einhält.

Habt ihr schon einmal Reha-Leistungen selbst beschafft? Berichtet gerne im Kommentarbereich über eure Erfahrungen!


Weiterer Grund für Verzögerungen: Kapazität der bewilligten Reha-Klinik

Unabhängig von der Bearbeitungsdauer beim Rentenversicherungsträger kann es auch dann zu Verzögerungen beim Beginn der Reha-Leistung kommen, wenn die ausgewählte Rehabilitationsklinik vollständig belegt und deren Warteliste lang ist. Eine Aufnahme ist dann häufig erst in einigen Wochen oder sogar Monaten möglich.

Es gibt nämlich keine gesetzliche Vorgabe dazu, wie viel Zeit maximal zwischen Bewilligung der Reha-Leistung und Aufnahme in einer Reha-Klinik vergehen dürfen. Es gibt lediglich die oben beschriebene Regelung zur Selbstbeschaffung bei unaufschiebbaren Leistungen.

Meine Empfehlung:

Wurde die Reha-Leistung bewilligt, nehmt frühzeitig Kontakt mit der bewilligten Reha-Klinik auf und stimmt mit dieser den Aufnahmetermin ab. Sollte der Aufnahmetermin noch in weiterer Ferne liegen und ihr euch eigentlich einen früheren Beginn der Reha wünschen, kann es (muss es aber nicht) sich lohnen, Rücksprache mit dem Rentenversicherungsträger zu halten und abzuklären, ob es gegebenenfalls noch eine alternative Rehabilitationsklinik gäbe, bei der eine schnellere Aufnahme möglich ist.

Dieser Beitrag hat 39 Kommentare

  1. Aly

    Ich hab vor über 2 Monaten den Antrag gestellt und bis jetzt nichts gehört. Allerdings habe ich dieses Jahr bereits eine Reha gemacht und soll im Rahmen einer Intervallbehandlung noch mal dorthin. Bedeutet das, dass mir keine Reha zusteht und ich auf den Kosten einer Selbstbeschaffung sitzen bleiben würde?

  2. Anonymous

    Ich habe einen Reha-Antrag am 27.04.2023 bei der Krankenkasse abgegeben. Diese hat nach ihrer Aussage diesen am 2.Mai weitergeleitet. Bis heute keine Rückmeldung der DRV. Im Juni via Online-Formular eine E-Mail an die DRV gesendet, keine Reaktion. Am 17.07.2023 daraufhin einen Online-Reha-Antrag bei der DRV gestellt. Bis dato keine Reaktion. Selbst auf Nachfragen der Krankenkasse gibt es keine Antwort; als wenn man nicht existieren würde. Anrufe enden in der Endloswarteschleife – viel zu tun, heißt es immer wieder.

  3. broed

    Hallo.
    In der begründeten Annahme, die DRV sei nicht zuständig (Grund 1 bis 4 treffen nicht zu), habe ich Anfang Juli einen Antrag auf medizinische Reha an die Krankenkasse gestellt. Nach exakt zwei Wochen erhielt ich die Antwort, die Kasse sei nicht zuständig, man habe den Antrag an die DRV weitergeleitet. Von da erstmal nichts. Meine Bitte um Sachstandsmitteilung nach weiteren zwei Wochen wurde aber immerhin innerhalb von 24 Stunden (!) telefonisch beantwortet. Es fehlte der G0100. Den habe ich sofort nachgereicht.
    Jetzt aber meine Frage: Wie ändern sich die Fristen? Gilt der Eingang bei der Kasse, oder fängt die Frist von vorne an? Und was ist, wenn die DRV wirklich nicht zuständig ist?
    Ich freue mich auf sachkundige Antwort. VG

  4. Feldhake

    Und täglich grüßt das Murmeltier!
    Alle scheint sich zu wiederholen; habe am 5.7. Rhea-Antrag per Einschreiben abgeschickt, soll dort auf Nachfrage am 7.7. eingegangen sein und dann am 11.7. eingescannt worden sein, so wie mir am 31.7. telefonisch bestätigt wurde. (Hier wartet man gut 30 bis 45 Minuten in der Warteschleife.) Ich solle noch ein wenig Geduld haben, der Antrag läge jetzt dem “Medizinischen Dienst” vor. Eingangsbestätigungen von Anträgen würden um “Papier einzusparen” seit einem Jahr nicht mehr verschickt. Auf meine E-Mail gab es leider auch keine Reaktion (obwohl es ja Papierlos gehen würde).
    Am 11.8. nochmals Angerufen und die Info bekommen, dass es sich wegen zu vielen Anträgen noch weiter verzögern könnte, da man Anfang Juli die Anträge von Mai bearbeitet hätte.
    Chronische Unterbesetzung — So leicht machen es sich die Rentenversicherungen — Kundenorientierung sieht anders aus!

    1. Sabine M.

      Hallo,
      so ähnlich ist das bei mir auch abgelaufen 🙁 am 2.7. 23 den Reha Antrag online versendet , verschiedene Arztberichte per Post nachgeschickt. Eine Woche später telefonisch nachgegragt ob alles angekommen ist, dies wurde mir bestätigt.
      Vor 10 Tagen nach 35 Minuten Warteschleife telefonisch nachgefragt( waren ja schon 6 Wochen vergangen) ja Antrag liegt beim medizinischen Dienst, wenn ich nichts höre in den nächsten 2 Wochen kann ich ja nochmal anrufen 😡das werde ich morgen tun! Jetzt sind 8 Wochen um…..leider kann man sich auch online nicht mehr einloggen auf der DRV Seite da wohl dort alles umgestellt wird..Wirklich sehr ärgerlich alles…

  5. CAN

    Hallo, Habe alle Vordrucke und 61 Teil A am 2.3. im Briefkasten bei der DRV reingeschmissen nach zwei Wochen angerufen um zu fragen wie weit mein Antrag ist,
    ServiceTel: ” Wir haben keinen Antrag vorliegen es kann sein das wir es nach Düsseldorf geschickt haben, um es zu Digitaliesieren, rufen Sie bitte Montag noch mal an” dies tat ich dann auch, man sagte mir das mein Antrag am 17.03. erst am Tisch bei denen ankam nach der Digitaliesierung!
    1. Frage: Läuft jetzt meine Zeit nach 17.03 weitere 3 Wochen bis Genehmigt ist oder schon seid 3.3.
    2. Frage: Die Dame am Tel sagte mir das da ein Befundbericht fehlt was mein Artz ausfüllen muss( hatte 61 Teil A ) hinzugefügt ist es was anderes was der Artz jetzt ausfüllen muss und wann endet meine 3 Wochen Frist jetzt

  6. Jander

    Hallo

    Ich habe meinen Reha Antrag am 23.09.2022 abgeschickt dieser ist am 26.09 bei der DRV Bund auch eingegangen..Ich habe meine Ablehnung Reha am 05.12.2022 per Einschreiben erhalten das Schreiben von der DRV ist vom 17.11.2022. Sonst gab es keine Rückmeldung von RV Träger. Hat der RV Träger seine Frist eingehalten.

  7. Dirk

    Hallo
    weiß nicht ob ich hier richtig bin
    wann kann ich eine neue Kur beantragen ???
    meine letzte war im Februar 2020 sind die 4 Jahre dann im Februar 2023 um oder nicht

  8. Peter

    DRV kann auch recht dreist werden!
    Rehaantrag am 2. 8. abgeschickt. Lt. Rückschein am 4. 8. angenommen. Nach knapp 4 Wochen ohne irgendeine Reaktion mal angerufen.
    Zuerst Servicehotline: Warteschleife 10 min. Dann Tel Nr. von Reha Infocenter der DRV bekommen. Dort Warteschleife 40 min!!!
    Auskunft: Seit dem 9. 9. sei der Antrag auf deren Computer; erst ab dann zählen sie die Bearbeitungszeit. Es kann also noch 2-3 Wochen dauern, bis ich irgendetwas höre.
    Ich verwies darauf, daß die 3 Wochenfrist längst abgelaufen sie und der Antrag somit doch genehmigt wäre. Dazu konnte sich der Herr nicht äußern, sondern sondern meinte wörtlich: “..was glauben Sie? Wir sind hier chronisch unterbesetzt.”
    Ich verwies darauf, daß dieser Umstand eine hausinterne Angelegenheit sei und nicht zu Lasten der gesetzlicher Vorgaben oder gar der Patienten gehen könne. Darauf wurde entgegnet, daß ich solche Dinge schriftlich oder gleich über einem Anwalt klären sollte, und es wurden Anstalten gemacht, das Gespräch zu beenden.
    Mehr als die Aussage, daß ich die besagte Zeit noch abwarten müßte, konnte ich dem Mitarbeiter nicht mehr entlocken.
    Ich fand dieses “Abkanzeln” schon ziemlich dreist, wenn nicht gar kaltschnäuzig. Werde noch 2 wochen warten und dann in Erwägung ziehen, mir tatsächlich einen Beistand zu holen.

    1. Rentenfuchs

      Hallo Peter, was Sie bei allen weiteren Überlegungen berücksichtigen sollten: Ein Überschreiten der 3-Wochen-Frist hat nicht zur Folge, dass der Reha-Antrag automatisch als genehmigt gilt. Hierfür ist die im Beitrag beschriebene 2-Monats-Frist maßgeblich. Drücke Ihnen aber die Daumen, dass Sie möglichst schnell eine Rückmeldung von Seiten der Rentenversicherung erhalten.

      1. Anonymous

        Hallo , mein Rehaantrag wurde am 20 Juli 2022 abgeschickt, vor 4 Wochen habe ich mal vorsichtig angefragt.
        Soll mich gedulden, liegt beim Medizinischen Dienst.
        Mit welcher Wartezeit muss man denn ca. rechnen bis die lieben sich entscheiden ob ich gehen darf oder nicht?
        Danke für eine Antwort
        Heike

  9. Anonymous

    Hallo,
    müsste es in dem Beitrag nicht §14 SGB IX heißen, anstatt § 18 SGBIX

    1. Rentenfuchs

      Hallo, der Verweis auf § 18 SGB IX ist aus meiner Sicht korrekt. Denn im § 18 SGB IX ist geregelt, dass der Rentenversicherungsträger schriftlich begründen muss, wenn er nicht innerhalb von zwei Monaten über den Reha-Antrag entschieden hat.

  10. Britta Doesken

    Ich habe im Oktober letzten Jahres (2021) eine Reha beim Rentenversicherungsträger beantragt. Aufgrund meines Lymphödems im ganzen Bein, sollte ich von der Klinik her jährlich zur Reha kommen. Erst Reha abgelehnt, dann Widerspruch, dann Schreiben vom Arzt benötigt. Mittlerweile August, d.h. 10 Monate Bearbeitungszeit. Mehrfach angerufen, nach Stunden in der Warteschleife über 2 Wochen, Aussage liegt beim MDK, ist in Bearbeitung. Weitere Male angerufen.
    Was kann ich machen?

    1. Traudl

      Zunächst wäre wichtig zu wissen, wann das Schreiben vom Arzt an den Rentenversicherungsträger geschickt wurde. Je nachdem ob bei der angeforderten Sachaufklärung vom Arzt auch sämtliche angeforderten Informationen beantwortet wurden oder nicht kann sich das Verfahren verzögern.
      Sollte allerdings nach ca. 3 Wochen nach Beantwortung immernoch keine Mitteilung bei Ihnen eingehen würde eine Mail oder ein Schreiben mit Anfrage über den Sachstand schonmal helfen.
      Sollte daraufhin keine Reaktion erfolgen, haben Sie die Möglichkeit über ein Beschwerdeverfahren die Reha einzufordern.

  11. Fleer Martin

    Habe 16 04 22 einen antrag gestellt nach 6 Wochen habe ich mal nachgefragt !Antwort war seid 6wochen system ausfallen !Nach 10 Wochen wieder nach gefragt fehlte go 100 noch mal nach gereicht ..seid dem keine antwort mehr ( Bandscheibenvorfall hws und bonaut .bin mittlerweile wieder am arbeiten warte immer noch

    1. Rentenfuchs

      Drücke Ihnen die Daumen, dass Sie möglichst schnell eine positive Rückmeldung erhalten! Für die 2-Monatsfrist ist das Datum maßgeblich, an dem die Rentenversicherung die fehlenden Unterlagen erhalten hat.

  12. Monika Jahn

    Seit März2022 wurde durch mein Onkologe die Reha beantragt,dreimal kam der Antrag auf Reha wegen fehlender Kreuzchen die vom Onkologen gemacht werden müssen bei mir an,jedesmal habe ich sie zum Onkologen gebracht zur Bearbeitung und Weiterleitungen letztemal 20.5.22 bis heute kein Bescheid Reha nach Krebsbehandlung und Operationen weiß nicht wohin wurde nicht gefragt,wie lange soll ich warten?Möchte auch wieder arbeiten Krankenkasse fragt mich ob ich vor Reha Stundenweise wieder arbeiten kann dürfen die das weil ich Krankengeld bekomme bin62Jahre.Vielen dank

    1. Heike K.

      Mein Reha Antrag ist am 4.Mai beim RV Träger eingegangen. Nachweis Unterschrift der RV, da mit Einschreiben Rückschein versandt. Seit her habe ich nichts schriftliches vom RV bekommen. Nach zweimaliger telefonischer Nachfrage beim RV Träger, wurde mir nur gesagt, dass der Antrag in Bearbeitung ist.
      Kann ich hier jetzt etwas unternehmen? Die Fristen sind ja wohl allesamt überschritten.

  13. Elli

    Hallo,
    Mein Reha Antrag wurde vor über drei Wochen genehmigt, ich kontaktierte daraufhin sofort die zugeteilte Klinik, welche mir dann mitteilte, dass sie mich nicht angemessen behandeln könne. Dann reichten sowohl ich als auch die eigentlich zugeteilte Klinik einen Antrag auf einen Klinikwechsel ein, welcher mir telefonisch als eingegangen bestätigt wurde. Seitdem heißt es immer (wenn telefonisch mal jemand bei der DRV erreichbar ist), dass der Antrag als sehr dringend laufe, jedoch seit nun knapp drei Wochen noch nichts weiter passiert sei. Der DRV ist ebenfalls bekannt, dass mir ohne zügigen Rehamaßnahmen die baldige Arbeitslosigkeit droht. Wie sollte nun weiter vorgegangen werden? Bin ziemlich ratlos, verzweifelt und mein gesundheitlicher Zustand wird mit der Zeit immer schlechter. Vielen Dank schonmal für die Antworten

  14. Enja

    Hallo, ich habe Ende Februar ein Schreiben über den Eingang meines Reha Antrags erhalten. Seitdem nichts Schriftliches, auf telefonische Rückfrage wurde mir bestätigt, dass alles vollständig ist und sich in Bearbeitung befindet. Nun habe ich immer noch kein Bescheid obwohl die 2 Monate abgelaufen sind. Ich beziehe allerdings z.Z. befristet volle Erwerbsminderungsrente, wie soll ich mich jetzt verhalten?

  15. Rania

    Hallo,
    ich bin gerade dabei alle Sachen wie Lebenslauf, Ärztliche Begutachtung ect. für meine leider schon 2. Sucht Rhea zusammen zu tragen.
    Beim ersten mal vor 4 Jahren hatte man den Antrag im Eilverfahren für mich bei der Rentenversicherung gestellt. Ich weiß noch das dem Rentenversicherungsträger in diesem Fall nur noch 1 Woche Frist bleiben um über meinen Antrag zu entscheiden.
    Das würde ich dieses mal auch gerne so schnell und unkompliziert in die Wege leiten.
    Könnten sie mir bitte sagen welche Voraussetzungen ich für ein Eilverfahren erfüllen muss? Was genau der Unterschied zum Normalen Verfahren ist? Und ob ich da ein anderes Formular oder Antrag brauche und ausfüllen muss? Oder ob ich einfach in einem Anschreiben darauf hinweise das ich einen Eilantrag stelle? Tausend Dank schon einmal. Hilft gerade echt weiter. Bleibt gesund.

    Vg

    1. Rentenfuchs

      Hallo,
      rein rechtlich ist ein “Eilverfahren” nicht vorgesehen. Besonders schnell erfolgt die Bearbeitung, wenn es sich um eine sogenannte Anschlussrehabilitation handelt, also um eine Reha-Leistung direkt im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. In diesen Fälle wird der Reha-Antrag im Regelfall auch direkt durch den Sozialdienst des Krankenhauses gestellt. Meines Wissens nach geht einer “Sucht-Reha” im Normalfall eine Entgiftung in einem Krankenhaus voraus, sodass von dort aus der Reha-Antrag (Anschlussrehabilitation) gestellt wird. Sollte dies in Ihrem Fall nicht so sein, würde ich empfehlen, vorab Rücksprache mit der Rentenversicherung zu halten, um in Erfahrung zu bringen, ob es Möglichkeiten gibt, die Bearbeitung zu beschleunigen.

  16. Jennifer

    Hallo,
    mein Arzt hat im Mai d. J. einen Reha-Antrag gestellt. Nach 4 Wochen habe ich die Anträge für mich zum ausfüllen erhalten. Wieder 4 kam die Ablehnung. Den Widerspruch habe ich rechtzeitig eingereicht. Wieder 4 Wochen später teilte mir den RV mit, dass angeblich noch Unterlagen von meiner Krankenkasse und meinem Arzt fehlen würden. Auch diese habe nochmal nachgereicht. Wieder 4 Wochen später erhielt ich Post,dass mein Widerspruch jetzt von der Widerspruchsstelle bearbeitet wird. Mein Gesundheitszustand ist mittlerweile auch nicht besser geworden.
    Wie lange hat die RV denn jetzt wieder Zeit? Mittlerweile sind 5 Monate um.

  17. Baguio

    Guten Tag,

    Die gesetzliche Krankenkasse hat den Rehaantrag Nr. 61 unbearbeitet liegen gelassen,. War wohl irgenwie untergegangen. Ist er nun automatisch wegen Fristenüberschreitung genehmigt?

  18. Zeynep Aydemir

    Hallo Rentenfuchs,
    ich habe Anfang März diesen Jahres einen Rehaantrag gestellt, Anfang Mai bitter der medizinische Dienst nach einem ärztlichen Bericht meines Hausarztes, den ich Ihnen dann zukommen lassen habe. Alle wichtigen Dokumente hatte ich schon im März beigefügt, nur kein Bericht meines Hausarztes, dass dann nach Aufforderung nachgereicht wurde. Allerdings kam bis heute weder eine Bestätigungsschreiben, dass alles Dokumente angekommen und bearbeitet haben, noch eine Antwort von der Rentenversicherung, ob die Reha genehmigt wird. Heute ist der 19 Sept. 21, also es sind nun seit her sechseinhalb Monate vergangen.
    Könnte man nun die Reha als genehmigt betrachten aufgrund der späten Anforderung sowie keinem Bestätigungsschreiben oder geschweige denn einer Antwort, ob die Reha nun genehmigt wurde oder nicht oder soll ich lieber Anfragen, was denn nun ist mit bitte einer Begründung, warum dass sich so verzögert?

  19. Dorner

    Ich habe am 9. Mai einen Rehaantrag gestellt. Am 6. Juli bittet die Rentenversicherung um einen ärztlichen Bericht meines Hausarztes bei mir. Bis zu diesem Schreiben war Funkstille. Könnte ich damit die Reha als genehmigt betrachten aufgrund der späten Anforderung?
    Mit freundlichen Grüßen
    Gabriele

    1. Rentenfuchs

      Hatten Sie dem Reha-Antrag denn bereits einen ärztlichen Befundbericht beigefügt? Wenn nicht, war dieser nicht vollständig, sodass die Rentenversicherung diesen gar nicht hätte gar nicht abschließend bescheiden können – die Anforderung hätte aber zweifelsohne deutlich früher erfolgen sollen…

  20. Sieglinde W.

    Mein Sohn war vom 4.2.2021- 29.4.2021 in der Reha die bewilligt wurde. Bis jetzt hat er noch kein Übergangsgeld erhalten.
    Er hat dort angerufen und angeblich fehlende Unterlagen nachgereicht der Arbeitgeber hat sie gefaxt. Die müssten doch jetzt alles in dreifacher Ausführung haben. Ich habe heute dort angerufen und mir wurde gesagt die Akte sei im Haus unterwegs und es fehlen Unterlagen und Sie rufen zurück mein Sohn wartet schon 3 Wochen auf den Rückruf. Das kann doch nicht sein das man nach 4 Monaten nicht informiert wird wenn immer noch Unterlagen fehlen. Die Antwort war dann das man den Antragsteller nicht schriftlich informieren kann. Jetzt hat mein Sohn einen Rückfall wegen dieser unnützen Warterei und psychisch ist er auch nicht mehr in der Lage den Über- und Durchblick zubehalten.

  21. Antje Backes

    Wir warten schon seit Februar auf einen Termin beim gutachter im Widerspruch. Nach mehrmaligem Anruf bei der DRV erhielt ich gestern die Mitteilung am Telefon, daß es keine fristen gäbe. Der Gutachter könnte sich melden, wann er wolle. Einen Tag zuvor, wurde mir am Telefon mitgeteilt, das es schon lange hätte müssen abgeschlossen sein. Corona war dann auch noch eine Ausrede. Ausserdem habe ich nichts schriftlich. Das mit dem Gutachter hat man mir am Telefon mitgeteilt. Wie kann ich weiter verfahren. Der eine sagt so, der andere dann wieder so.

    1. Rentenfuchs

      Liebe Frau Backers, offizielle Fristen, innerhalb derer ein Widerspruch bearbeitet werden muss, gibt es tatsächlich nicht. Das Sozialgerichtsgesetz schreibt jedoch vor, dass über einen Widerspruch innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden ist, sofern es keinen zureichenden Grund für die Verzögerung gibt. Bei Überschreitung dieser Frist besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage vor dem Sozialgericht zu erheben. Vorab würde ich persönlich jedoch nochmal Rücksprache mit der Rentenversicherung halten und versuchen, ob man das Verfahren auf dem Weg beschleunigen kann.

  22. Diet

    Hallo, wie kann ich Fakten für eine Genehmigung durch die abgelaufende Zweimonatsfrist schaffen, damit endlich eine Reha stattfinden kann und keine Salamitaktik?
    29.5.Antrag per eAkte gestellt. Brief vom 3.6. weg nachreichen der Schweigepflichtserklärung, welche aber schon eingereicht wurde, eben wie gefordert schriftlich per Post. 4.6. also Bestätigung und Hinweis auf längere Bearbeitungszeit.
    Seitdem Funkstille, keine Mail, kein Brief.
    Mir ist meine Erkrankung eher unangenehm und für die Beantragung habe ich mir viele Monate Bedenkzeit gelassen, aber es wird nun mal eher schlimmer als besser. Daher muss ich nun Fakten schaffen und endlich einen Rehatermin fixieren. Auch wenn der coronabedingt dann erst nächstes Jahr wäre.
    Was kann ich tun? Der DRV schreiben, dass ich davon ausgehe, es ist genemigt, da es seit 3 Monaten keine Ablehnung gab?
    Vielen Dank und viele Grüße

    1. Rentenfuchs

      Hallo, ich persönlich würde genau den Weg gehen: Der Rentenversicherung mitteilen, dass ich mir die Reha-Leistung selbst beschaffen werde, wenn nicht innerhalb von zum Beispiel 14 Tagen eine Rückmeldung erfolgt.
      Würde davon ausgehen, dass die Rentenversicherung nach so einem Schreiben sich zeitnah meldet – andernfalls müsste man tatsächlich über die Option nachdenken, sich selbst um die Leistung zu kümmern und die Rechnung an die Rentenversicherung weitergeben. Ein solches Vorgehen ist jedoch, wie im Beitrag beschrieben, nicht gänzlich risikolos.

  23. Adi

    Auch ich warte heute auf den Tag genau 8Wochen seit Eingang meines Rehaantrags bei der RV auf den Bescheid. Ich rufe dort jede Woche einmal an und werde immer vertröstet. Seit satten zwei Wochen habe ich nun zwar mündlich die Bestätigung, die Reha sei bewilligt, jedoch keinerlei weitere Infos, geschweige denn etwas Schriftliches.Seit 6Wochen bin ich krank geschrieben,das heißt, es kommen nun noch mehr Kosten auf die Krankenkasse zu, es fällt quasi ab heute Krankengeld an.
    Mag sein, dass sich mein Antrag verzögert, weil es um eine ältere Regress-Angelegenheit geht, ein Verkehrsunfall, für den damals die gegnerische Haftpflicht einen Vertrag gemacht hat, dass diese für spätere finanz. Schäden aufkomme.
    Was raten sie mir zu tun?
    Kann sich in diesem Fall die Frist nochmal verlängern?
    Bis ich einen Termin bekomme, können weitere 4-8 Wochen vergehen.Das macht mich mit eh schon stark angeschlagener Psyche wirklich mürbe.
    Und: Was soll man denn da seinem Arbeitgeber sagen?

    1. Rentenfuchs

      Auf jeden Fall eine schwierige Situation. Wie im Beitrag beschrieben, besteht grundsätzlich die Möglichkeit sich die Leistung selbst zu beschaffen, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrag über diesen entschieden wurde. Sollte die Rückmeldung der Rentenversicherung also noch länger auf sich warten lassen, würde ich persönlich der Rentenversicherung schriftlich mitteilen, dass ich beabsichtige, mir die Leistung selbst zu beschaffen, wenn innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Mitteilung ergeht. Wahrscheinlich wird ein solches Schreiben dann ausreichen, damit die Rentenversicherung aktiv wird. Drücke dir auf jeden Fall die Daumen.

  24. Jacky

    Über die Klinik habe ich nach einer schweren OP im Februar Erwerbsminderungsrente beantragt und nach Chemotherapie im Juni über die Klinik eine Reha beantragt. Ich habe 80% Schwerbehinderung und habe die Pflegestufe 2. Die Reha will ich zusammen mit meinem Mann durchführen, da ich körperlich und seelisch beeinträchtigt bin. Mein Mann hat die Reha bereits genehmigt bekommen. Bei mir sagt die Rentenversicherung, dass erst entschieden werden muss, ob und welche Rente ich bekomme, danach wird über die Reha entschieden. Kann ich die Entscheidung für die Reha beschleunigen, oder ist man auf die sehr lange dauernde Bearbeitung der Rentenversicherung angewiesen und schaut in die Röhre?

    1. Rentenfuchs

      Hallo Jacky, so einfach kann der Rentenversicherungsträger es sich aus meiner Sicht nicht machen. Unabhängig davon, dass du eine Erwerbsminderungsrente beantragt hast, gilt für den Rentenversicherungsträger die Vorgabe des § 18 SGB IX. Demnach muss der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Monaten über den Reha-Antrag entscheiden. Wird diese Frist überschritten, bedarf es einer begründeten Mitteilung, warum noch keine Entscheidung getroffen werden konnte. Ein laufendes Rentenverfahren ist hier nach meiner Einschätzung jedoch keine geeignete Begründung. Ich persönlich würde an deiner Stelle so vorgehen, dass ich nach Ablauf der Frist die Rentenversicherung hierauf hinweise und zudem mitteile, dass ich die Leistung selbst beschaffen werde, wenn nicht in Kürze eine Mitteilung erfolgt.

  25. Altmann Wilfried

    BEI MIR IST DER REHAANTRAG SCHON VOR 8 WOCHEN GESTELLT WORDEN UND ES IST BIS JETZT NOCH NICHTS PASSIERT WAS TUN ZUM ANWALT?

    1. Rentenfuchs

      Ich würde zunächst versuchen, Kontakt mit dem Rentenversicherungsträger aufzunehmen – wenn es nicht anders geht, auch schriftlich – und auf die ablaufende Zweimonatsfrist hinweisen. Sollten Sie daraufhin immer noch keine Rückmeldung vom Rentenversicherungsträger erhalten, würde ich persönlich, sofern ich nachweisen kann, wann der Reha-Antrag gestellt wurde, ernsthaft in Erwägung ziehen, die Leistung selbst zu beschaffen und dem Rentenversicherungsträger dann in Rechnung zu stellen. Eine vorherige (anwaltliche) Beratung könnte hier aber noch ein wenig mehr Sicherheit mit sich bringen.
      Informieren Sie mich (und die anderen Leser) doch gerne darüber, wie es schlussendlich bei Ihnen gelaufen ist.

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