Wegen Grundrente: Zahlung von Minijob-Beiträgen kann Rente reduzieren

In der gesetzlichen Rentenversicherung gilt eigentlich: Wer mehr einzahlt, bekommt später auch mehr an Rente wieder raus. Durch die Einführung der Grundrente gab es hier jedoch die ein oder andere Verschiebung. Besonders deutlich wird dies, wenn jemand neben seiner Hauptbeschäftigung noch einem 450-Euro-Job nachgeht. In diesem Fall kann es sein, dass man sich bei einem Verzicht auf die Versicherungspflicht nicht nur den monatlichen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung spart - also weniger einzahlt-, sondern trotz geringerer Beiträge dennoch die spätere Rentenzahlung höher ausfällt.

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Corona-Prämie wird nicht auf Rente angerechnet

Viele Beschäftigte sind durch die Corona-Pandemie stark belastet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die besonderen Leistungen der Arbeitnehmer mit einer steuer- und beitragsfreien Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 € zu honorieren. Auch Rentner, die nebenher noch erwerbstätig sind, können einen solchen Corona-Bonus erhalten. Doch welche Auswirkungen hat der Corona-Bonus auf die Altersrente, eine Erwerbsminderungsrente oder auch eine Witwen- oder Witwerrente? Wird die Corona-Prämie als Einkommen auf die Rente angerechnet?

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Ausgleichszahlung für Rentenabschläge wegen Corona lieber auf das nächste Jahr verschieben?

Wer vorzeitig in Rente gehen möchte, dies jedoch nicht mit einer dauerhaften Rentenkürzung bezahlen will, kann alternativ den Rentenabschlag durch eine Extra-Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung ausgleichen. Doch im Zuge der Corona-Pandemie stellt sich da die Frage: "Lohnt es sich, die Ausgleichszahlung aufgrund der Corona-Pandemie aufzuschieben, weil es in Zukunft unter Umständen mehr Rentenpunkte für das gleiche Geld gibt? Oder ist vielleicht gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um die Ausgleichszahlung zu leisten?"

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Trotz Corona – Ost-Renten werden auch 2021 steigen!

Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 wird es trotz Corona-Pandemie zum 1. Juli 2020 eine üppige Rentenanpassung geben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden die deutschen Rentner hingegen erst etwas verspätet, nämlich zum 1. Juli 2021 zu spüren bekommen. Auch eine Nullrunde ist für das Jahr 2021 nicht auszuschließen - zumindest für West-Rentner. Im Rahmen der Anpassung der Ost-Renten ist hingegen ein Faktor zu berücksichtigen, durch den für das Jahr 2021 und auch für die Folgejahre eine (kleine) Rentenanpassung garantiert wird.

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Keine coronabedingte Einstellung von Waisenrenten

Volljährige Waisen erhalten nur dann Waisenrente, wenn Sie sich in Ausbildung oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befinden, freiwilligen Dienst leisten oder aufgrund einer Behinderung außerstande sind sich selbst zu unterhalten. Doch was ist, wenn nun aufgrund der Corona-Pandemie Ausbildung oder freiwilligen Dienst nicht, wie geplant, angetreten werden können oder sich der Studienbeginn verschiebt? In diesen Fällen soll das zweite Sozialschutzpaket helfen.

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Freibetrag in der Grundsicherung wird auf gesetzliche Rente ausgeweitet – jedoch mit einer Einschränkung

Schon jetzt gibt es einen Freibetrag in der Grundsicherung für zusätzliche Altersvorsorge, der es ermöglicht, dass Zahlungen aus privater Vorsorge nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gilt dies jedoch nicht. Mit dem Gesetz zur Grundrente will der Gesetzgeber diese gefühlte Gerechtigkeitslücke nun schließen.

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Rentenversicherungspflicht für weitere Handwerksberufe

Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag eine Änderung der Handwerksordnung beschlossen. Für insgesamt zwölf Berufe, in denen man sich bisher auch ohne Meisterprüfung selbstständig machen konnte, wird nun wieder die Meisterpflicht eingeführt. Wer sich in einem dieser Berufe selbstständig machen will, ist zukünftig pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Grundrente gar nicht so neu?!

Das Kind hatte schon viele Namen: Lebensleistungsrente, Solidarrente, Respekt-Rente, Grundrente. Doch wie neu ist das Konzept eigentlich wirklich? Ich habe mir einmal angeschaut: Was soll sich durch die Grundrente ändern? Gab es in der Vergangenheit bereits ähnliche Regelungen wie die jetzt diskutierte Grundrente?

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Betriebsrentner werden entlastet – Freibetrag in der betrieblichen Altersversorgung

Betriebsrentnern soll ab dem 1. Januar 2020 mehr netto von ihrer Betriebsrente verbleiben. Hierauf hat sich Mitte November das Bundeskabinett geeinigt und den von Gesundheitsminister Jens Spahn im Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf mit dem Namen: „GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz“ beschlossen. Hier lest ihr, wer in welcher Höhe vom neuen Gesetz profitiert.

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Warum Negativzinsen gut für eure Altersvorsorge sind!

"Negativzinsen auch für Prviatanleger!" Dieses Schreckgespenst geistert schon seit längerer Zeit durch die Medien. Tatsächlich verringert sich das Vermögen der meisten Kleinsparer bereits heute - ohne Negativzinsen - von Tag zu Tag. Es fällt ihnen nur nicht auf. Negativzinsen könnten daher sogar gut sein, damit Sparer das Thema "Altersvorsorge" tatsächlich angehen.

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